Schulungen für Gabelstapler

DGUV Grundsatz 308-001 (BGG 925)

Zwischen 13.000 und 16.000 Unfälle mit Flurförderzeugen werden den DGUV jährlich gemeldet. Zu Recht verlangt die DGUV die Ausbildung in Unternehmen und Betrieben, in denen Mitarbeiter täglich Flurförderzeuge bedienen und innerbetriebliche Transporte oder Verladetätigkeiten mit Flurförderzeugen durchführen. Durch die Schulung bereiten wir das vorhandene Wissen für das sichere Führen von Flurförderzeugen durch ein entsprechendes Fahrtraining auf.

Jeder Betrieb, der Flurförderzeuge einsetzt, muss über Fahrer verfügen, die mit diesen Geräten sicher, wirtschaftlich und zweckentsprechend umgehen können. Diese Voraussetzungen erfüllt jedoch nur, wer nach den “Grundsätzen für Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Gabelstaplerfahrern” ausgebildet wurde, vom Unternehmer einen schriftlichen Fahrauftrag erhalten hat und regelmäßig unterwiesen wird.

SCHULUNGEN FÜR GABELSTAPLER

  • Mit dem Bedienen von Flurfahrzeugen wie einem Gabelstapler sind gesetzliche Bestimmungen verbunden (DGUV-Grundsatz 308-001 sowie DGUV Vorschrift 68). Diese verlangen vom Bediener eine nachweisbare Befähigung, sprich eine Art „Führerschein für Gabelstapler”, den Flurfördermittelschein.
  • Unser erfahrener und zertifizierter Ausbilder kann Ihnen hierbei helfen, Ihre Mitarbeiter dahingehend zu schulen.
  • Für den Erwerb des Scheins ist ein grundsätzlich ein Mindestalter von 18 Jahren (Ausnahmen gelten für berufsbildbezogene Ausbildungen) sowie die körperliche, geistige und charakterliche Eignung (G 25) erforderlich.

DIE INHALTE IN DER THEORIE SEHEN WIE FOLGT AUS:

Die theoretische Ausbildung dient der Vermittlung des Verständnisses über Aufbau und Arbeitsweise von Flurförderfahrzeugen. Die Inhalte umfassen:

  • Aufbau und Funktion von Staplern (Antriebsarten, Aufbau und Arbeitsweise)
  • Bedienung in der Praxis (z. B. Standsicherheit, Verkehrswege und Handling von Lasten)
  • Erläuterung der gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben
  • Fahrphysik / physikalische Grundlagen
  • Unfallvermeidung und Sicherheitshinweise

Die Unterweisung der Lerninhalte aus dem theoretischen und praktischen Teil wird durch einen Test überprüft.

Nach der erfolgreichen Absolvierung der Abschlussprüfung erhalten die Teilnehmer einen Zertifikat sowie einen Befähigungsschein („Staplerschein“). Dieser ist deutschlandweit und grundsätzlich lebenslang gültig. Für den Erhalt der Befähigung ist lediglich eine jährliche Unterweisung erforderlich.

Je nach Vorkenntnissen sind 1 bis 2 Tage ausreichend für die Schulung.

DIE INHALTE IN DER PRAXIS SEHEN WIE FOLGT AUS:

In der praktischen Ausbildung wird die richtige Arbeitsweise mit diesen Geräten verinnerlicht. Die Inhalte umfassen:

Vorführung und persönliche Einweisung

Kontrolle des Staplers (z. B. Sicht- und Funktionsprüfung vor einem Einsatz)

Praktische Fahrübungen und Fehlerkorrektur (z. B. Lastenaufnahme und Lastentransport)

Lastenverteilung & Schwerpunkt von Lasten ordnungsgemäßes Verlassen des Gabelstaplers nach Ende der Staplerarbeiten

EINE UMFASSENDE SCHULUNG IHRER MITARBEITER BRINGT FÜR SIE ALS UNTERNEHMEN EINE VIELZAHL AN VORTEILEN:

Sicherheit für Ihre Mitarbeiter

Das Wohl Ihrer Mitarbeiter steht an erster Stelle. Sie möchten sich nicht Vorwürfe machen müssen im Falle eines Falles, Ihre Mitarbeiter nicht ausreichend in der Risikominimierung unterwiesen zu haben.

Effizienteres Arbeiten

Es geht weniger Zeit verloren für Probleme, die auf Unsicherheit bei der Bedienung zurückzuführen sind. Wir möchten, dass Sie sich auf Ihre Arbeit konzentrieren können und sich nicht mit leicht vermeidbaren Bedienfehlern rumärgern müssen.

Auswahl des für Sie optimalen Gerätes

Ihre Mitarbeiter erlernen, welche Arbeitsbühne sich für welchen Einsatz am idealsten eignet. Dadurch werden Fehlbestellungen vermieden.

Erfüllung der gesetzlichen Bestimmungen

Unternehmen und Führungskräfte machen sich strafbar, wenn Sie die Erfüllung Ihrer Unterweisungspflicht nicht nachweisen können. Die Schulungen von Berteit Mietservice erfüllen diese Anforderungen.

Weniger Schäden

Auch wenn alle unsere Arbeitsbühnen über eine Vollkaskoversicherung verfügen, so haben Sie doch im Schadensfall ein Selbstbehalt zu tragen. Solche Situationen möchten wir vermeiden.